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Gericht (Symbolbild)

© dpa

Clankriminalität, Kannibalismus, Wahlpannen: Diese wichtigen Prozesse finden 2022 in Berlin statt

In den zurückliegenden Monaten gab es in Berlin spektakuläre Prozesse. Im Jahr 2022 wird es nicht minder spannend. Ein Überblick.

Mit seinem Urteil im „Tiergartenmord“-Prozess zu einem aus Russland gesteuerten Auftragsmord hat das Berliner Kammergericht Ende 2021 für einen Paukenschlag gesorgt. Auch im neuen Jahr steht eine politische Entscheidung an: Nach der Berliner Pannenwahl prüft der Verfassungsgerichtshof, ob eine erneute Stimmabgabe erforderlich ist. 

Beim Kriminalgericht könnte direkt zu Jahresbeginn ein spannendes Urteil anstehen. Die Deutsche Presse-Agentur blickt auf weitere wichtige Verfahren: 

Kannibalismus-Verdacht: Seit fast fünf Monaten steht ein Lehrer wegen Mordes mit Kannibalismus-Verdacht vor dem Landgericht. Ein grausiges Puzzle setzten Ermittler zusammen. 

Der 42-Jährige habe einen 43 Jahre alten Monteur getötet, um durch die Tat sexuelle Befriedigung zu erlangen und Teile der Leiche zu essen, so die Staatsanwaltschaft. Die Plädoyers beginnen möglicherweise am 7. Januar - noch am selben Tag könnte auch ein Urteil folgen.

Abgeordnetenhaus-Wahl: Nach zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen bei den Wahlen am 26. September 2021 in Berlin läuft die juristische Aufarbeitung. Nach der Veröffentlichung des vom Landeswahlausschuss festgestellten Endergebnisses der Wahl zum Abgeordnetenhaus liegen dem Verfassungsgerichtshof mehr als 30 Einsprüche vor. 

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Die Richter müssen nun prüfen und entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar komplett für ungültig erklärt und wiederholt werden muss. Derzeit wird nach Angaben einer Sprecherin dafür das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren organisiert. 

Angesichts der schwierigen Rechtsfragen ist nach Gerichtsangaben derzeit noch völlig offen, wann es zu einer Entscheidung kommt. Bei den Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie einem Volksentscheid war es laut Landeswahlausschuss in 207 von 2257 Wahllokalen, also fast jedem zehnten, zu Unregelmäßigkeiten gekommen.

Folgenschwere Verkehrsunfälle: Groß ist das öffentliche Interesse an dem seit rund zwei Monaten laufenden Prozess nach einem Verkehrsunfall mit vier Toten. Ein SUV war am 6. September 2019 von der Invalidenstraße in der Innenstadt abgekommen und in eine Gruppe von Fußgängern gerast. Der Fahrer hatte einen epileptischen Anfall erlitten. 

Im Verfahren wegen fahrlässiger Tötung geht es um die Frage: War es eine vermeidbare Tragödie? Fuhr der Unternehmer den schweren Wagen, obwohl er aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage war? Die Verhandlung ist bislang bis Februar terminiert. 

Der Angeklagte steht im Gerichtssaal zwischen seinen Anwälten.

© Paul Zinken/dpa

Schon bald dürfte auch der Prozess zu einem folgenschweren Raser-Unfall mit drei Toten starten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer eines gemieteten Sportwagens verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs vor. 

Der 21-Jährige soll mit dem 450-PS-Auto am Abend des 2. Februars „bei schwierigen Straßen- und Sichtverhältnissen“ mindestens 150 Stundenkilometer schnell gefahren sein. Er verlor die Kontrolle über das Auto und prallte frontal gegen einen Baum. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Auto zerrissen und fing an zu brennen. Drei Beifahrer starben.

Nebenkläger Bushido: Der Prozess mit Rapper Bushido als Nebenkläger und Zeuge beschäftigt seit Sommer 2020 das Gericht. Im Verfahren gegen seinen früheren Geschäftspartner - einem Berliner Clanchef - breitete Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, an 25 Tagen sein früheres Leben aus und kämpfte dabei teils mit Tränen. 

Seit 16 Monaten geht es in der Verhandlung gegen den Clanchef und drei seiner Brüder um mutmaßliche Straftaten wie Freiheitsberaubung, Nötigung und versuchte schwere räuberische Erpressung zum Nachteil des Rappers - sechs weitere Prozessmonate sind vorgesehen. 

War einst ein Geschäftspartner von Arafat Abou-Chaker: der Rapper Bushido.
War einst ein Geschäftspartner von Arafat Abou-Chaker: der Rapper Bushido.

© imago images/Olaf Wagner

Clankriminalität: Im Fall eines anderen Clan-Mitglieds gab es dagegen 2021 schnell ein Urteil. Der Mann war im Februar 2021 als falscher Müllmann an einem Überfall auf einen Geldtransporter mit rund 650.000 Euro Beute beteiligt. Sieben Jahre Gefängnis ergingen im September. 

Der 31-Jährige aus einem arabischstämmigen Clan hatte gestanden, zu seinen Komplizen allerdings schwieg er. Einer seiner Brüder gehört zu den sechs Verdächtigen, die hinter dem Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden im November 2019 stecken sollen. 

Dieser Prozess soll am 28. Januar vor dem Landgericht Dresden beginnen. Die 22 bis 28 Jahre alten Beschuldigten sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Von der Beute fehlt bis heute jede Spur.

Ebenso verhält es sich mit einem aus Gold gefertigten Kunst-Vogelnest aus einer Berliner Schule und der 2017 gestohlenen 100-Kilo-Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum. Ermittler vermuten, dass sie eingeschmolzen worden sein könnten. Für den Diebstahl der Münze wurden Mitglieder der arabischstämmigen Großfamilie verurteilt, aus der auch die Beschuldigten des Dresdner Juwelendiebstahls stammen.

Ermordete Afghanin: Die Mord-Anklage gegen zwei Brüder einer Afghanistan im Juli 2021 beschäftigt derzeit das Landgericht. Wird die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, dürfte in Kürze der Prozess beginnen. Die 22 und 26 Jahre alten Brüder sitzen seit Anfang August in Untersuchungshaft. 

Laut Anklage haben sie ihre 34 Jahre alte Schwester getötet, um sie für ihren „westlich orientierten Lebenswandel“ zu bestrafen. Anschließend transportierten sie die Leiche laut Anklage in einem Rollkoffer zum belebten Bahnhof Berlin-Südkreuz und fuhren damit nach Bayern. Dort sollen sie diese in der Nähe des Wohnortes des 26-Jährigen vergraben haben.

Serienvergewaltiger: Die Akten im Fall eines Serienvergewaltigers konnten dagegen inzwischen geschlossen werden. Das Landgericht Berlin verurteilte den Mann im vergangenen April zu 14 Jahren Haft und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. 

Die Richter sprachen ihn der sechsfachen Vergewaltigung, einer versuchten Vergewaltigung und der Körperverletzung schuldig. Die Angriffe des 30-Jährigen gegen junge Frauen in Berlin und Brandenburg hatten Angst und Unsicherheit ausgelöst. Aufwendig wurde nach dem Täter gefahndet. (dpa)

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