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Bewohner wehren sich gegen den Verkauf ihres Hauses, weil sie fürchten, vom neuen Eigentümer verdrängt zu werden.

© imago images/Seeliger

Mieterverein begrüßt Gerichtsentscheid: Abwendungsvereinbarungen bleiben gültig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Verträge mit Haus-Käufern zum Schutz der Mieter Bestand haben.

Der Berliner Mieterverein spricht von einem „kleinen Lichtblick“. Die sogenannten Abwendungsvereinbarungen, die Käufer von Mietshäusern unterzeichnet haben, bleiben rechtskräftig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Betroffen sind nach Angaben des Mietervereins rund 376 Verträge, die in den Jahren 2017 bis 2021 geschlossen wurden.

Abwendungsvereinbarungen wurden zwischen privaten Käufern und Bezirksämtern geschlossen, um das Vorkaufsrecht der Kommune in Milieuschutzgebieten abzuwenden. Der Käufer eines Hauses verpflichtet sich darin, die Bestimmungen des Milieuschutzes einzuhalten. Das muss er zwar auch ohne diese Vereinbarung, allerdings ist die vertragliche Verpflichtung ein konkreterer Schutz für die Mieter gegen teure Modernisierungen oder die Aufteilung der Häuser in Eigentumswohnungen.

Im November 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht die besonders in Berlin verbreitete Praxis einiger Bezirke, Häuser per Vorkaufsrecht zu erwerben, um die Mieter vor Verdrängung zu schützen, für unzulässig erklärt. Damit waren auch die Abwendungsvereinbarungen infrage gestellt. Viele Eigentümer hatten die Vereinbarungen daraufhin gekündigt und waren durch einen nachfolgenden Beschluss des Verwaltungsgerichts darin bestärkt worden.

Das Pankower Stadtentwicklungsamt zog erneut vor das Verwaltungsgericht. Dies stellte nun in mehreren Fällen fest, dass die Abwendungsvereinbarungen weiterhin gültig sind. Eine Berufung gegen die Urteile wurde nicht zugelassen.

„Das ist eine wichtige Entscheidung für Mieter und Mieterinnen“, erklärte Wibke Werner vom Mieterverein. Allerdings müsse jetzt die Bundesregierung handeln und das Baurecht so korrigieren, dass „das Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten wieder durchsetzungsfähig“ werde.

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