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Bäderbetriebe: Berlin zahlt – auch für leere Schwimmbecken

Hamburg und München achten darauf, dass ihre städtischen Schwimmhallen nicht ungenutzt bleiben. In Berlin sieht das ganz anders aus.

Wie viele Bäder kann Berlin sich noch leisten? Seitdem eine Unternehmensberatung im Auftrag der Bäderbetriebe (BBB) das Aus für sieben Schwimmhallen in Betracht gezogen hat, diskutieren Politiker aller Parteien über die Zukunft der Bäder – allerdings nach dem Sankt-Florians- Prinzip: Die Spandauer wehren sich gegen die Schließung des Kombibades in ihrem Bezirk. Die Pankower wiederum wollen ihre Bäder erhalten sehen. Eine Lösung für den Geldmangel der Bäderbetriebe aber diskutiert niemand.

Eines der Themen ist die unentgeltliche Nutzung durch Schulen, Kitas und Vereine. Rund 53 Prozent der Gäste in den städtischen Berliner Bädern zahlen keinen Eintritt. Stattdessen überweist der Senat den Bäderbetrieben einen Betriebskostenzuschuss, mit dem die BBB unter anderem den freien Eintritt sichern. In diesem Jahr sind das 39,8 Millionen Euro, für 2009 sind 38,8 Millionen vorgesehen. Im Gegenzug reservieren die BBB für Schulen, Vereine und Kitagruppen Bahnen, Becken oder ganze Bäder. Aber niemand prüft, ob und wie diese letztlich genutzt werden. Fällt der Unterricht aus, weil ein Lehrer krank ist, sitzen bezahlte Schwimmmeister vor leeren Becken, deren Wasser unnötig geheizt und umgewälzt wird.

München und Hamburg gehen andere Wege. Zwar ist auch dort für Kita- und Schulkinder der Eintritt beim Schwimmunterricht frei, doch die Behörden bezahlen nur die Zeiten, die auch tatsächlich genutzt werden. Fällt der Unterricht aus, ist mehr Platz für zahlende Gäste im Becken und die Bäderbetriebe erzielen Einnahmen. In München zahlt die Sportförderung der Landeshauptstadt bei der Nutzung durch Vereine 80 Prozent der Kosten, 20 Prozent tragen die Vereine selbst. Das sei nicht viel Geld, heißt es bei den Münchener Stadtwerken als Betreiber der Bäder. Aber es führe dazu, dass die Vereine nur die Schwimmbahnen reservierten, die sie auch tatsächlich benötigen.

Berlin ist großzügiger. Das Sportförderungsgesetz sichert den Vereinen die kostenfreie Nutzung der Bäder. Einige Bäder sind sogar vollständig für den Vereinssport reserviert – zum Beispiel das Sportbad Britz, ein Sommerbad, das noch unter der Regie des Bezirksamts Neukölln an einen Verein abgegeben wurde. Die Betriebskosten tragen im Wesentlichen die BBB. So etwas leisten sich Hamburg und München nicht.

Um Ausfallzeiten beim Schwimmunterricht zu minimieren und die Becken wirtschaftlicher zu nutzen, haben die Hamburger Bäderbetriebe den Schwimmunterricht von den Schulen übernommen und dafür eigens 70 Schwimmlehrer ausgebildet. Die geben zwar keine Noten, notieren aber den Leistungsstand der Schüler und dokumentieren nebenbei, wie viele Kinder die Bäder nutzen. Anhand dieses Schlüssels zahlt die Schulbehörde den Bäderbetrieben eine Aufwandsentschädigung. Aus Sicht der Hamburger Bäderbetriebe profitieren davon beide Seiten: Nach ihren Statistiken haben nun mehr Kinder regelmäßig Schwimmunterricht, und die Leerstandszeiten in den Bädern sind deutlich reduziert: Sobald die eine Klasse draußen ist, kommt die nächste in die Becken. Fällt ein Schwimmlehrer wegen Krankheit aus, kümmern sich die Bäderbetriebe um Ersatz. Schließlich wollen sie den Betriebskostenzuschuss für eine ausgefallenen Unterrichtsstunde nicht riskieren.

In Berlin werden solche Modelle bisher nicht einmal ernsthaft diskutiert.

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