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Bauprojekt: Bei Schlossbau bleibt Stella außen vor

Der Architekt Franco Stella bleibt beim lukrativen Neubau des Schlosses ohne formale Verantwortung. Die Federführung liegt bei anderen Architekten.

Der Architekt Franco Stella bleibt beim lukrativen Neubau des Schlosses ohne formale Verantwortung. Dies geht aus dem Vertrag hervor, den das Bundesbauministerium und Franco Stella Mitte Juni dieses Jahres abgeschlossen hatten. Das Dokument, das dem Tagesspiegel vorliegt, hat Stella zwar als „Auftragnehmer“ unterzeichnet. In der langen Liste der „Verantwortlichen für die Erbringung der vertraglichen Leistungen“ ist er aber nicht verzeichnet. Nicht einmal die „Rekonstruktion und Sanierung historischer Bauteile, insbesondere von Außenfassaden aus Naturstein“ fällt in seine Zuständigkeit, obwohl sein Entwurf gerade wegen der Fassadengestaltung ausgewählt wurde. Stella hatte selbst erklärt, die „architektonische Federführung“ innezuhaben und „nicht nur mit dem Kopf, sondern auch mit den Händen“ tätig zu sein.

Die Verantwortlichkeiten für das mit geschätzten 530 Millionen Euro gewaltige Bauprojekt werden in Paragraf 8 des 25-seitigen Vertrages verteilt. Darin sind ausschließlich Mitarbeiter der auf Großprojekte spezialisierten Architekturfabriken Gerkan, Marg und Partner (Gmp) sowie Hillmer&Sattler und Albrecht (HSA) genannt.

Gmp, die den Berliner Hauptbahnhof bauten, sind für ihre punktgenaue Fertigstellung von Großprojekten bekannt, haben die Bauleitung inne sowie Vergabe und Kontrolle der Aufträge an Baufirmen. Die Baumeister von HSA sind etwa für das „Erarbeiten der Entwurfsgrundlage“ zuständig. Das Büro belebt bereits seit Jahren die Debatte um das Schloss durch die Vorlage von Plänen und Diskussionsbeiträgen. In den Jahren 1996/97 beteiligte sich das Büro an einem Investorenbieterverfahren, das allerdings scheiterte. Nun kommt HSA nach dem Wortlaut des Vertrags doch noch zum Zuge.

HSA und Gmp waren beide aus dem architektonischen Wettbewerb zur Gestaltung des Schlosses ausgeschieden. Insgesamt werden im Vertrag 13 verantwortliche Planer und Architekten konkret benannt, alle stammen aus den beiden Großbüros, keiner ist Franco Stella selbst oder gehört seiner Firma an.

Am heutigen Mittwoch verhandelt das Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz darüber, ob der Vertrag, der vom Bundeskartellamt in erster Instanz als „nichtig“ aufgehoben wurde, doch noch Bestand hat. Eine Entscheidung wird in vier bis sechs Wochen erwartet. ball/db

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